WERDEN SIE EIGENTÜMER
OBJEKT
Neubau von 5 Eigentumswohnungen
4 x 3.5-Zimmer-Wohnungen
1 x 3.5-Zimmer-Attikawohnungen
EINSTELLHALLE
11 PW-Parkplätze in separat abgetrenntem Bereich
ARCHITEKT
Gautschi Lenzin Schenker Architekten AG, Aarau
BAUHERRSCHAFT
Aareblick Invest AG, Olten
BAUMANAGEMENT
c2m architekten GmbH, Olten
BAUBEGINN
Voraussichtlich Frühling 2019
BEZUG
Voraussichtlich Herbst / Winter 2020
VERKAUFSPREISE
Gemäss separater Preisliste. Die Preise für die Eigentumswohnungen verstehen sich für die schlüsselfertigen Wohnungen gemäss Baubeschrieb und Ausführungspläne. Der Kaufpreis beinhaltet:
- Ein Kellerabteil pro Wohnung
- Erschliessungskosten
- Anschlussgebühren an die öffentlichen und privaten Werke
(Kanalisation, Wasser, Elektro, Telefon und Fernsehen), Bewilligungen, Vermessungen sowie Versicherungen während der Bauzeit - Beratung und Bearbeitung des Architekten 6 Std. inklusive
- Beratung und Bearbeitung durch den Elektro-Planer 2 Std. inklusive
- Beratung und Bearbeitung durch den HLK-Planer 2 Std. inklusive
DER SCHLÜSSEL IN SICHT
Der Erwerb Ihrer Wohnung läuft in folgenden Schritten ab:
- Finanzierungsgespräche mit Ihrer Bank.
- Abschluss des Kauf-/Reservationsvertrages.
- Anzahlung von CHF 30’000 (anrechenbar an den Gesamtpreis) auf das Konto der Bauherrschaft. Wird bei Nichtrealisation des Projektes vollständig zurückerstattet.
- Bestimmung der Ausbaudetails in Absprache mit dem Architekten. Dokumentierung allfälliger Mehr- oder Minderkosten.
- Regelung der definitiven Finanzierung auf der Basis des Architektendossiers mit Projektplänen, Kostenvoranschlag, Entwurf des Kaufvertrages, Nutzungs- und Verwaltungsreglementes.
- Unterzeichnung des Kaufvertrages, beurkundet durch die Amtschreiberei Olten-Gösgen. Eigentumsübertragung mit dem Eintrag des beurkundeten Kaufvertrages im Grundbuch.
- Abnahme der Wohnung und Erfassung allfälliger Mängel oder Restarbeiten (Abnahmeprotokoll des Bauleiters); aus wichtigen Gründen sind nicht ausgeführte Arbeiten (z. B. Fertigstellung der Umgebungsarbeiten und Gartenanlage im Winter oder bei schlechter Witterung) kein Hindernis der Abnahme.
- Fertigstellung sämtlicher Arbeiten und Mängelbehebung.
- Wohnungsübergabeprotokoll und Beginn der Garantielaufzeiten.
- Schlüsselübergabe (sofern die schriftliche Bescheinigung vorliegt, dass der Kaufpreis sowie die Mehrkosten vollumfänglich durch die Käuferschaft bezahlt sind).
- Bezug der Wohnung.